Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Roja Pharmazie GmbH                                                                                                                     

Stand 01.07.2018

 

  • 1 Allgemeines

Für alle mit der Firma Roja Pharmazie GmbH abgeschlossenen Verträge gilt Folgendes:
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende Übereinkünfte sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Übereinkünfte die vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos ausführen.

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen (im Folgenden: Kunden genannt). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Alle Absprachen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Durchführung dieses Vertrages getroffen werden, werden schriftlich niedergelegt. Eventuelle Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

  • 2 Vertragsabschluss
  1. Angebote jeglicher Art sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als Festofferten von der Roja Pharmazie GmbH bezeichnet sind.
  2. Alle Aufträge gelten erst dann als verbindlich angenommen, wenn sie schriftlich oder durch Lieferung mit Rechnungserteilung bestätigt werden. Vereinbarungen des Kunden mit Roja Pharmazie GmbH Mitarbeitern im Außendienst sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Roja Pharmazie GmbH rechtsverbindlich. Bei Giften und anderen Stoffen, die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegen, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung dafür, dass diese Stoffe nur für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne verwendet werden.
  3. 3. Unsere Leistungen umfassen im Allgemeinen die Lieferungen von Roja Pharmazie GmbH

 

  • 3 Lieferbedingungen

1.Innerhalb Deutschland liefern wir ab einem Nettowarenwert von 300.- frei Haus, ausgenommen davon sind Express-, Sperrgut- und Gefahrgutsendungen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager Roja Pharmazie GmbH auf den Kunden über. Transportschäden sind unverzüglich zu melden. Die Wahl der Versandart bleibt der Firma Roja Pharmazie GmbH überlassen.

  1. Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter oder Nichtlieferung sind nur möglich, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Rücktritt aufgrund Nichtverfügbarkeit der Leistung bleibt vorbehalten, in diesem Falle wird der Käufer umgehend informiert und die vom Vertragspartner erbrachte Gegenleistung diesem unverzüglich erstattet.

 

  • 4 Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten.
  2. Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, sind wir berechtigt, während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 7 % über dem Basiszinssatz verzinslich zu stellen. Wir sind berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
  3. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit unseres Kunden einschränken, so sind wir berechtigt, angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, § 321 BGB. Kommt der Kunde unserem Verlangen innerhalb von zwei Wochen nicht nach, so sind wir zur Einstellung der vereinbarten Leistungen und zum Vertragsrücktritt berechtigt.
  4. Einziehungskosten für Wechsel, Schecks sowie Diskontspesen und Wechselsteuern usw. trägt der Kunde.
  5. Alle Forderungen der Roja Pharmazie GmbH können sofort fällig gestellt werden, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder der ROJA PHARMAZIE GMBH Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ergibt. Die Forderungen können auch sofort fällig gestellt werden, wenn die Geschäftsverbindung wesentlich eingeschränkt oder aufgelöst wird. Roja Pharmazie GmbHist dann auch berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

 

  • 5 Eigentumsvorbehalt
  1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Ware zum Zweck des Wiederverkaufs erwirbt.
  2. Der Kunde ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen ermächtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern:

– Bei Vermengung oder Vermischung von Vorbehaltswaren der Roja Pharmazie GmbH mit anderen, nicht der Roja Pharmazie GmbH gehörenden Waren steht der Roja Pharmazie GmbH ein dadurch entstehender Miteigentumsanteil an vermengten Sachen im Verhältnis des Fakturenwerts der von Roja Pharmazie GmbH gelieferten Vorbehaltswaren zu dem der anderen Waren zum Zeitpunkt der Vermengung zu. Für den Fall, dass der Kunde durch Vermengung oder Vermischung Alleineigentum erwirbt, sind sich die Roja Pharmazie GmbH und der Kunde darüber einig, dass der Kunde der Roja Pharmazie GmbH schon jetzt Miteigentum an sämtlichen Waren nach dem Verhältnis des Fakturenwerts der Vorbehaltswaren zu dem der anderen Waren zum Zeitpunkt der Vermengung oder Vermischung überträgt und diese Waren unentgeltlich für die Roja Pharmazie GmbH verwahrt. Die in das Miteigentum der Roja Pharmazie GmbH gelangten Waren gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1 und der nachfolgenden Bestimmungen.

– Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an die Roja Pharmazie GmbH ab; insbesondere tritt er alle Forderungen – einschließlich der künftigen – gegen die Kranken- und Ersatzkassen sowie die Abrechnungsstellen aus eingereichten Rezepten an die Roja Pharmazie GmbH ab; bei Veräußerung von vermengten Waren in einer dem Miteigentumsanteil der Roja Pharmazie GmbH entsprechenden Höhe. Stellt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in eine mit seinen Kunden, einer Kranken- und Ersatzkasse oder einer Abrechnungsstelle bestehende laufende Rechnung ein, so erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die Saldo- und Schlusssaldoforderungen des Kunden.

  1. Der Kunde ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Der Eigentumsvorbehalt der Roja Pharmazie GmbH ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen der Roja Pharmazie GmbH aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Kunden übergeht und die der Roja Pharmazie GmbH abgetretenen Forderungen dem Kunden zustehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jede Abtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware durch den Kunden unzulässig und nichtig.
  2. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für Roja Pharmazie GmbH. Bei Verarbeitung mit fremden, der Roja Pharmazie GmbH nicht gehörenden Waren durch den Kunden, wird die Roja Pharmazie GmbH Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis der Fakturenwerte der Roja Pharmazie GmbH -Waren zu den fremden verarbeiteten Waren.
  3. Die Befugnis des Kunden zur Vermischung, Vermengung, Verarbeitung und Veräußerung von Vorbehaltswaren sowie zur Einziehung voraus abgetretener Forderungen erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug oder in Vermögensverfall gerät oder zu geraten droht und die Roja Pharmazie GmbH die Zustimmung zur Vermischung, Vermengung, Verarbeitung, Veräußerung und Einziehung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, welches die Sicherungsinteressen der Roja Pharmazie GmbH gefährdet, widerruft. Mit Erlöschen der Vermischungs-, Vermengungs-, Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden ist die Roja Pharmazie GmbH berechtigt, den Warenbestand des Kunden aufzunehmen, Herausgabe der Vorbehaltswaren zu verlangen, die Vorbehaltswaren aus dem Besitz des Kunden oder eines Dritten wegzunehmen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden oder dritten Besitzers zu betreten. Die Rücknahme der Vorbehaltswaren gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dass die Roja Pharmazie GmbH den Rücktritt ausdrücklich und schriftlich erklärt. Die Roja Pharmazie GmbH ist unbeschadet der Zahlungspflichten des Kunden berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltswaren zu dem Nettowert, den sie für die Roja Pharmazie GmbH haben, unter Anrechnung auf die Forderung zu verwerten, nachdem die Roja Pharmazie GmbH vorher dem Kunden dies unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Zahlung angedroht hat. Verwertungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Sobald die Befugnis des Kunden zur Einziehung voraus abgetretener Forderungen erlischt, hat er auf Verlangen der Roja Pharmazie GmbH den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Die Roja Pharmazie GmbH ist berechtigt, die Abtretung auch selbst offenzulegen.
  4. Der Kunde tritt hiermit sicherungshalber alle Forderungen, die ihm jetzt oder künftig aus einem Verkauf oder einer sonstigen Verwertung seines Geschäftes (z. B. Apotheke) zustehen, in der Höhe an die Roja Pharmazie GmbH ab, als diese ihm gegenüber offene Forderungen hat. Das gilt auch für alle künftigen Forderungen der Roja Pharmazie GmbH aus der Geschäftsverbindung. Abgetreten werden insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, des Miet- oder Pachtzinses und sonstige einmalige oder wiederkehrende Leistungen für Warenlager, Geschäftseinrichtung, Kundenstamm, immateriellen Firmenwert, Konkurrenzschutzklausel und Beratung. Der Kunde tritt ferner Ansprüche auf Ersatzleistungen aus Diebstahls-, Einbruchs-, Feuer-, Wasserschaden- und Gebäudeversicherung betreffend die Apotheke insoweit an Roja Pharmazie GmbH ab, als Roja Pharmazie GmbH zum Zeitpunkt des Schadensfalles ihm gegenüber Forderungen hat. Diese Vereinbarungen gelten auch dann unverändert fort, wenn der Kunde eine andere Apotheke eröffnen oder übernehmen sollte. Die daraus dem Kunden zukünftig zustehenden Ansprüche und Rechte werden schon jetzt in dem vorgezeichneten Umfang an die Roja Pharmazie GmbH abgetreten.
  5. Roja Pharmazie GmbH muss die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit nach ihrer Wahl freigeben, als deren Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Für die Wertberechnung wird dafür der im Zeitpunkt des Freigabeverlangens gültige Großhandelseinkaufspreis zugrunde gelegt. Im Übrigen erfolgt die Berechnung der Sicherungsgrenze zu den jeweiligen Verkehrswerten. Ein etwaiger Verwertungserlös steht dem Kunden zu, soweit er die Forderungen der Roja Pharmazie GmbH übersteigt.
  6. Roja Pharmazie GmbH nimmt hiermit die Abtretung sämtlicher vorstehend aufgeführten Forderungen an.

 

 

 

 

  • 6 Warenrückkauf und Retouren

Die Rücknahme oder der Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Unaufgefordert zurückgesandte Ware nehmen wir nicht an.

Sie können uns jedoch von uns an Sie gelieferte Waren zum Rückkauf anbieten, soweit die Anforderungen des § 7b der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) erfüllt sind, insbesondere wenn

  1. Sie uns durch Geschäftsunterlagen wie Lieferscheine oder Rechnungen belegen, dass Sie die Waren von uns bezogen haben,
  2. Sie schriftlich oder elektronisch bestätigen, dass die Waren seit der Lieferung ordnungsgemäß und gemäß den GDP-Grundsätzen gelagert und gehandhabt wurden, insbesondere Ihren Verantwortungsbereich nicht verlassen haben,
  3. die Waren sich in den Originalbehältnissen und in ordnungsgemäßen Zustand befinden und
  4. eine vertretbare Haltbarkeitsdauer haben,
  5. keine Angaben des pharmazeutischen Unternehmers oder der zuständigen Behörde über das Fehlen der Verkehrsfähigkeit vorliegen,
  6. keine sonstigen Anhaltspunkte für eine fehlende Verkehrsfähigkeit bestehen.

Vom Rückkauf ausgeschlossen sind:

– Artikel mit Verfalldatum, deren Restlaufzeit kürzer ist als die an unserem Lager befindlichen Artikel

– Artikel, die außer Handel sind

– Zugesagte bzw. reservierte Artikel

– Impfstoffe, Sera und Kühlkettenpräparate

– Direkt-, Überweisungs- und Streckenartikel

– Artikel mit Lagerüberbestand

Bitte unterbreiten Sie uns Ihr Kaufangebot schriftlich. Übersenden Sie die Ware bitte erst nach unserer Annahme des Kaufangebotes.

Wir bitten Sie, im Falle von Warenrücksendungen die nachstehende Erklärung abzugeben: „Ich/wir bestätige(n), dass die nachfolgend aufgeführten und anliegend zurückgegebenen Waren verkehrsfähig im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind, seit der Lieferung ordnungsgemäß gemäß den GDP-Grundsätzen gelagert und gehandhabt wurden und meinen/unseren Verantwortungsbereich nicht verlassen haben“ (Datum/Stempel/Unterschrift).

  • 7 Gewährleistung und Mängelrüge
  1. Die Ware ist sofort beim Eingang zu prüfen. Mängelrügen und Beanstandungen über Falsch- und Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Ablieferung, unter Angabe der Nummer der betreffenden Rechnung und unter Beifügung des Lieferscheines schriftlich geltend zu machen. Solche Lieferungen einschließlich Emballagen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung, zurückzugeben. Bei verspäteter Anzeige sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Mängelrügen sind:

– Fehllieferungen aufgrund von Aufnahmefehlern (A)

– Lieferungen abweichend vom Lieferschein (L)

– Packung beschädigt (P).

  1. Mangelfreie Waren werden nicht zurückgenommen. Bei berechtigter Beanstandung hat der Kunde Anspruch auf Lieferung von Ersatzware gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatz-Ansprüche wegen Nichterfüllung.
  2. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Fehlmengen oder Transportschäden sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware fernmündlich anzuzeigen und schriftlich zu bestätigen. Sind die Beanstandungen berechtigt erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Aus Falschlieferungen etc. resultierende Folgeansprüche sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers möglich.
  3. Grundsätzlich haften wir für Schäden, insbesondere auch für solche, die durch die Benutzung von uns vertriebener Produkte an Personen oder Gegenständen entstehen, nur bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Ansonsten ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Wird die Berechnung von Verpackung, Leergut oder ähnlichem vereinbart, so sind diese Materialien mit der Warenrechnung zu bezahlen. Die Verpackung wird bei spesenfreier Rücksendung in gutem, gebrauchsfähigem Zustand, sofern die Rücksendung innerhalb von 4 Wochen erfolgt, gutgeschrieben. Für beschädigtes oder später zurückgesandtes Verpackungsmaterial oder Leergut kann nur der bei Eingang

festgestellte Wert vergütet werden. Für nicht berechnetes oder nicht von der Roja Pharmazie GmbH stammendes Verpackungsmaterial erfolgt keine Vergütung.

  1. Im Eigentum der Roja Pharmazie GmbH befindliche Versandbehälter (z. B. Plastikwannen, Spezialkarton, usw.) sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben. Einweg-Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.

 

  • 8 Haftungsbeschränkung
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Eine Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen Schaden handelt, der typisch und vorhersehbar ist. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übernahme bzw. Abnahme der Leistung.

 

  • 9 Kündigung
  1. Vertragsverhältnisse, die mit der im Vertrag vorgesehenen Laufzeit geschlossen wurden, sind während dieser Zeit nicht ordentlich kündbar.
  2. Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Dem Kunden wird vor Ausschluss eine angemessene Frist gesetzt, es sei denn, der Verstoß ist derart schwerwiegend, dass für uns eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist.
  3. Die Kündigung hat schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen.
  • 10 Datenschutz
  1. Wir verpflichten uns, die im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Tatsachen oder Vorgänge des Kunden geheim zu halten. Der Kunde hat uns davon zu unterrichten, welche Daten oder Vorgänge als vertraulich anzusehen sind.
  2. Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) davon unterrichtet, dass seine Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, verarbeitet werden. Werden personenbezogene Vertragsdaten im Rahmen der Durchführung des Vertrages an Dritte übermittelt, tragen wir dafür Sorge, dass diese Daten ausschließlich dem Vertragszweck entsprechend verarbeitet oder genutzt werden. Wir verarbeiten uns überlassene persönliche Daten unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz BDSG, Telekommunikations-Datenschutzverordnung TDSV, Datenschutzvorschriften im Telemediengesetz TMG).
  3. Mit der Übermittlung der persönlichen Daten an uns erklären sich der Kunde damit einverstanden, dass wir diese im Rahmen der Vertragsabwicklung im erforderlichen Umfang speichern, verarbeiten, verwenden und an Dritte zur Durchführung des Vertrages übermitteln. Wir tragen dafür Sorge, dass diese Daten ausschließlich dem Vertragszweck entsprechend verarbeitet oder genutzt werden.

 

  • 11 Schlussklausel
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Roja Pharmazie GmbH

Siemensstraße 40-41

12247 Berlin

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